Norm
StPO §268Rechtssatz
Der Oberste Gerichtshof ist bei seiner Entscheidung über eine von der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes behauptete Abweichung des verkündeten Urteils von der Beschlussfassung des Schöffengerichts an den Inhalt des Beratungsprotokolls nicht gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130724Im RIS seit
02.06.2016Zuletzt aktualisiert am
02.06.2016