Norm
UVG §4 Z2Rechtssatz
Ein Beschluss, mit dem Titelvorschüsse eingestellt und Richtsatzvorschüsse gewährt werden, ist hinsichtlich seiner Anfechtbarkeit als untrennbare Einheit anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130704Im RIS seit
30.05.2016Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016