Norm
MRG §3 Abs1Rechtssatz
Der vom Vermieter dem Mieter im Rahmen der §§ 3 Abs 1 und 3, 8 Abs 3 MRG zu ersetzende Aufwand für Vor? und Nacharbeiten umfasst auch das nach Art und Umfang der aufgetragenen Erhaltungsarbeiten notwendige Entfernen der Fahrnisse aus dem Objekt und deren nachfolgende Wiedereinbringung.Der vom Vermieter dem Mieter im Rahmen der Paragraphen 3, Absatz eins und 3, 8 Absatz 3, MRG zu ersetzende Aufwand für Vor? und Nacharbeiten umfasst auch das nach Art und Umfang der aufgetragenen Erhaltungsarbeiten notwendige Entfernen der Fahrnisse aus dem Objekt und deren nachfolgende Wiedereinbringung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126512Im RIS seit
21.02.2011Zuletzt aktualisiert am
29.06.2018