Norm
ABGB §597 Abs1Rechtssatz
Ungeachtet der im Gesetzestext zu § 597 ABGB idF FamErbRÄG 2004 ganz objektiv formulierten Gefahrensituation muss es darauf ankommen, ob ein allgemein nachvollziehbarer, durch objektive Umstände begründeter Eindruck beim Erblasser besteht, dass eine Notsituation im Sinne des § 597 Abs 1 ABGB vorliegt.Ungeachtet der im Gesetzestext zu Paragraph 597, ABGB in der Fassung FamErbRÄG 2004 ganz objektiv formulierten Gefahrensituation muss es darauf ankommen, ob ein allgemein nachvollziehbarer, durch objektive Umstände begründeter Eindruck beim Erblasser besteht, dass eine Notsituation im Sinne des Paragraph 597, Absatz eins, ABGB vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127229Im RIS seit
02.12.2011Zuletzt aktualisiert am
23.08.2018