Rechtssatz
Wird über erfolgreiche Bekämpfung von Vorkaufsberechtigten im Grundbuchsverfahren wieder der Vorkaufsverpflichtete statt dem Erwerber als Eigentümer eingetragen, liegt kein Fall des § 234 ZPO vor, der die Aufrechterhaltung des Klagebegehrens gegen den mittlerweile gelöschten Erwerber rechtfertigen würde.Wird über erfolgreiche Bekämpfung von Vorkaufsberechtigten im Grundbuchsverfahren wieder der Vorkaufsverpflichtete statt dem Erwerber als Eigentümer eingetragen, liegt kein Fall des Paragraph 234, ZPO vor, der die Aufrechterhaltung des Klagebegehrens gegen den mittlerweile gelöschten Erwerber rechtfertigen würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130745Im RIS seit
10.06.2016Zuletzt aktualisiert am
10.06.2016