RS OGH 2016/4/20 5Ob7/16i

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Veröffentlicht am 20.04.2016
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Rechtssatz

Wird über erfolgreiche Bekämpfung von Vorkaufsberechtigten im Grundbuchsverfahren wieder der Vorkaufsverpflichtete statt dem Erwerber als Eigentümer eingetragen, liegt kein Fall des § 234 ZPO vor, der die Aufrechterhaltung des Klagebegehrens gegen den mittlerweile gelöschten Erwerber rechtfertigen würde.Wird über erfolgreiche Bekämpfung von Vorkaufsberechtigten im Grundbuchsverfahren wieder der Vorkaufsverpflichtete statt dem Erwerber als Eigentümer eingetragen, liegt kein Fall des Paragraph 234, ZPO vor, der die Aufrechterhaltung des Klagebegehrens gegen den mittlerweile gelöschten Erwerber rechtfertigen würde.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 20.04.2016 5 Ob 7/16i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130745

Im RIS seit

10.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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