Rechtssatz
Für den Austrittsgrund der dauerhaften Gesundheitsgefährdung ist die Prognose maßgeblich, zukünftig das Dienstverhältnis nicht ohne Gesundheitsgefährdung fortsetzen zu können. Auch eine psychische Belastungssituation für den Dienstnehmer am Arbeitsplatz (hier: gescheiterte private Beziehung zum Dienstgeber) kann einen vorzeitigen Austritt rechtfertigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125862Im RIS seit
06.07.2010Zuletzt aktualisiert am
18.07.2016