RS OGH 2016/4/26 6Ob56/16b

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Veröffentlicht am 26.04.2016
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Rechtssatz

Nach § 37 Abs 4 WEG 2002 kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum, sondern auf den des Abschlusses des Kaufvertrags mit dem Wohnungseigentumsbewerber und dessen Übergabe an. Die Bestimmung gilt daher für alle Kaufverträge, die ab ihrem Inkrafttreten abgeschlossen wurden.Nach Paragraph 37, Absatz 4, WEG 2002 kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum, sondern auf den des Abschlusses des Kaufvertrags mit dem Wohnungseigentumsbewerber und dessen Übergabe an. Die Bestimmung gilt daher für alle Kaufverträge, die ab ihrem Inkrafttreten abgeschlossen wurden.

Entscheidungstexte

  • RS0130868">6 Ob 56/16b
    Entscheidungstext OGH 26.04.2016 6 Ob 56/16b
    Veröff: SZ 2016/47

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130868

Im RIS seit

30.08.2016

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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