Norm
ZPO §468 Abs2Rechtssatz
Der Gesetzeswortlaut lässt erkennen, dass im Fokus der beiden Bestimmungen die vom Erstgericht ermittelte, bei richtiger rechtlicher Beurteilung für den in erster Instanz Obsiegenden nachteilige Tatsachengrundlage steht, auf deren Basis das Berufungsgericht die (allseitige) rechtliche Beurteilung vorzunehmen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130773Im RIS seit
27.06.2016Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018