Norm
MRK Art6 Abs1 II2Rechtssatz
Wird ein erstgerichtlicher Beschluss durch eine meritorische Rechtsmittelentscheidung ersetzt, kann eine Beschwerde nach Art 6 Abs 1 MRK wegen der Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass der Erstrichter nach der Geschäftsverteilung nicht zuständig gewesen wäre.Wird ein erstgerichtlicher Beschluss durch eine meritorische Rechtsmittelentscheidung ersetzt, kann eine Beschwerde nach Artikel 6, Absatz eins, MRK wegen der Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass der Erstrichter nach der Geschäftsverteilung nicht zuständig gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127458Im RIS seit
08.02.2012Zuletzt aktualisiert am
23.09.2016