Norm
ArbVG §101Rechtssatz
Auch bei einer Änderungskündigung ist der Versetzungsschutz zu beachten. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot an und erfüllt es die Voraussetzungen einer verschlechternden Versetzung iSd § 101 ArbVG, bedarf diese zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats.Auch bei einer Änderungskündigung ist der Versetzungsschutz zu beachten. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot an und erfüllt es die Voraussetzungen einer verschlechternden Versetzung iSd Paragraph 101, ArbVG, bedarf diese zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131210Im RIS seit
27.02.2017Zuletzt aktualisiert am
27.02.2017