RS OGH 2016/7/11 5Ob100/16s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.2016
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Aufzählung der wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen in § 37 Abs 5 Satz 1 WEG 2002 ist nicht analog um § 35 Abs 2 WEG 2002 zu erweitern. Diese Bestimmung steht einem Realteilungsbegehren nicht entgegen.Die Aufzählung der wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen in Paragraph 37, Absatz 5, Satz 1 WEG 2002 ist nicht analog um Paragraph 35, Absatz 2, WEG 2002 zu erweitern. Diese Bestimmung steht einem Realteilungsbegehren nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • RS0130885">5 Ob 100/16s
    Entscheidungstext OGH 11.07.2016 5 Ob 100/16s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130885

Im RIS seit

08.09.2016

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten