Norm
WEG 2002 §35 Abs2Rechtssatz
Die Aufzählung der wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen in § 37 Abs 5 Satz 1 WEG 2002 ist nicht analog um § 35 Abs 2 WEG 2002 zu erweitern. Diese Bestimmung steht einem Realteilungsbegehren nicht entgegen.Die Aufzählung der wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen in Paragraph 37, Absatz 5, Satz 1 WEG 2002 ist nicht analog um Paragraph 35, Absatz 2, WEG 2002 zu erweitern. Diese Bestimmung steht einem Realteilungsbegehren nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130885Im RIS seit
08.09.2016Zuletzt aktualisiert am
08.09.2016