Norm
ASVG §67aRechtssatz
Für das Begehren des Versicherten auf Rückzahlung gemäß § 67 Abs 1 und 2 ASVG vereinnahmter Auftraggeberhaftungszahlungen ist der Rechtsweg nicht zulässig.Für das Begehren des Versicherten auf Rückzahlung gemäß Paragraph 67, Absatz eins und 2 ASVG vereinnahmter Auftraggeberhaftungszahlungen ist der Rechtsweg nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131034Im RIS seit
06.12.2016Zuletzt aktualisiert am
06.12.2016