RS OGH 2016/7/13 3Ob101/16y

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Veröffentlicht am 13.07.2016
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Rechtssatz

Ein Feststellungsbegehren das auf den Bestand einer Geldforderung gerichtet ist, hat keinen über das ohnedies gestellte Zahlungsbegehren hinausgehenden Zweck. Es erhöht daher den Streitwert nicht.

Entscheidungstexte

  • RS0131035">3 Ob 101/16y
    Entscheidungstext OGH 13.07.2016 3 Ob 101/16y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131035

Im RIS seit

06.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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