Norm
KSchG §3 Abs1Rechtssatz
Die Grundregel des § 3 Abs 1 KSchG erfasst ? von der Sonderbestimmung für Versicherungsverträge abgesehen - auch Dauerschuldverhältnisse.Die Grundregel des Paragraph 3, Absatz eins, KSchG erfasst ? von der Sonderbestimmung für Versicherungsverträge abgesehen - auch Dauerschuldverhältnisse.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128132Im RIS seit
03.10.2012Zuletzt aktualisiert am
10.10.2016