Norm
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §145Rechtssatz
Zwar ist eine selbständige Beurteilung der Vaterschaft oder der Nichtvaterschaft als Vorfrage im Unterhaltsvorschussverfahren ausgeschlossen, jedoch kann die Frage, ob ein Vaterschaftsanerkenntnis oder ein wirkungsloses „Nichtanerkenntnis“ vorliegt, von jeder Behörde ? somit auch vom Gericht im Unterhaltsvorschussverfahren ? als Vorfrage geprüft werden. Der Berücksichtigung des Vorbringens eines „Nichtanerkenntnisses“ als Rekursgrund steht auch § 15 Abs 2 UVG nicht entgegen.Zwar ist eine selbständige Beurteilung der Vaterschaft oder der Nichtvaterschaft als Vorfrage im Unterhaltsvorschussverfahren ausgeschlossen, jedoch kann die Frage, ob ein Vaterschaftsanerkenntnis oder ein wirkungsloses „Nichtanerkenntnis“ vorliegt, von jeder Behörde ? somit auch vom Gericht im Unterhaltsvorschussverfahren ? als Vorfrage geprüft werden. Der Berücksichtigung des Vorbringens eines „Nichtanerkenntnisses“ als Rekursgrund steht auch Paragraph 15, Absatz 2, UVG nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130561Im RIS seit
22.02.2016Zuletzt aktualisiert am
25.04.2018