Norm
ZPO §528 Abs2 Z2 C1Rechtssatz
Wird ein Sicherungsbegehren auf mehrere selbständige Anspruchsgrundlagen gestützt, von denen nach Meinung des Antragstellers jede für sich allein den gesamten Sicherungsantrag (das in Anspruch genommene Sicherungsmittel) begründen können soll, dann ist die Anfechtbarkeit einer darüber ergangenen Entscheidung nach den einzelnen Anspruchsgrundlagen getrennt zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130925Im RIS seit
10.10.2016Zuletzt aktualisiert am
10.10.2016