Rechtssatz
Die Ausschlussfrist des § 18 EKHG ist im Gegensatz zur Verjährung von Amts wegen wahrzunehmen.Die Ausschlussfrist des Paragraph 18, EKHG ist im Gegensatz zur Verjährung von Amts wegen wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AnzeigepflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130910Im RIS seit
28.09.2016Zuletzt aktualisiert am
27.04.2018