RS OGH 2016/8/5 2Ob240/15f

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Veröffentlicht am 05.08.2016
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Rechtssatz

Die Ausschlussfrist des § 18 EKHG ist im Gegensatz zur Verjährung von Amts wegen wahrzunehmen.Die Ausschlussfrist des Paragraph 18, EKHG ist im Gegensatz zur Verjährung von Amts wegen wahrzunehmen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Anzeigepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130910

Im RIS seit

28.09.2016

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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