Die Anzeigepflicht des § 18 EKHG besteht unabhängig von der in § 29 KHVG geregelten haftpflichtversicherungsrechtlichen Anzeigepflicht.Die Anzeigepflicht des Paragraph 18, EKHG besteht unabhängig von der in Paragraph 29, KHVG geregelten haftpflichtversicherungsrechtlichen Anzeigepflicht.