Norm
ABGB §364cRechtssatz
Ein Veräußerungs? und Belastungsverbot, das in einem echten Vertrag zugunsten Dritter vereinbart wurde, kann ohne in grundbuchsfähiger Form vorliegende Annahmeerklärung des Begünstigten einverleibt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130920Im RIS seit
07.10.2016Zuletzt aktualisiert am
26.04.2018