Norm
AußStrG 2005 §17Rechtssatz
Die Forderung nach einem effektiven Schutz des rechtlichen Gehörs verbietet die Zustellung einer Aufforderung nach § 17 AußStrG nur durch Hausanschlag. Die Säumniswirkung des § 17 AußStrG kann daher nicht eintreten, wenn die Aufforderung zur Äußerung nicht allen Antragsgegnern individuell wie eine Klage zugestellt wurde.Die Forderung nach einem effektiven Schutz des rechtlichen Gehörs verbietet die Zustellung einer Aufforderung nach Paragraph 17, AußStrG nur durch Hausanschlag. Die Säumniswirkung des Paragraph 17, AußStrG kann daher nicht eintreten, wenn die Aufforderung zur Äußerung nicht allen Antragsgegnern individuell wie eine Klage zugestellt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130917Im RIS seit
07.10.2016Zuletzt aktualisiert am
07.10.2016