RS OGH 2016/9/26 4Ob98/16i

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Veröffentlicht am 26.09.2016
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Rechtssatz

Dem gegen den Widerspruch der Miteigentümer handelnden Antragsteller steht kein Kostenersatz eines (bevollmächtigten) Verwalters nach § 837 Satz 3 ABGB zu.Dem gegen den Widerspruch der Miteigentümer handelnden Antragsteller steht kein Kostenersatz eines (bevollmächtigten) Verwalters nach Paragraph 837, Satz 3 ABGB zu.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 26.09.2016 4 Ob 98/16i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130960

Im RIS seit

25.10.2016

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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