Norm
IESG §1 Abs4Rechtssatz
Teilzahlungen des Arbeitgebers vor Insolvenzeröffnung können nur innerhalb der jeweiligen (IESG-rechtlichen) Anspruchskategorien der im IESG-Verfahren geltend gemachten Ansprüche (nach Maßgabe der übrigen einschlägigen Grundsätze) angerechnet werden. Eine kategorieübergreifende Anrechnung bzw Umwidmung hat nicht stattzufinden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131231Im RIS seit
09.03.2017Zuletzt aktualisiert am
22.08.2018