Norm
AußStrG 2005 §62 Abs1Rechtssatz
Befangenheit des Wirtschaftsprüfers ist schon dann zu besorgen, wenn bei objektiver Betrachtungsweise auch nur der Anschein einer Abhängigkeit besteht, sodass es nicht darauf ankommt, dass der Prüfer tatsächlich möglicherweise unabhängig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130980Im RIS seit
07.11.2016Zuletzt aktualisiert am
07.05.2018