RS OGH 2016/9/29 5Ob83/16s

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Veröffentlicht am 29.09.2016
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Norm

GBG §21
GBG §23

Rechtssatz

Die von einem eingeantworteten, jedoch im Grundbuch noch nicht eingetragenen Erben angestrebte  Abschreibung eines Grundstücks und dessen Zuschreibung zu einer neu zu begründenden EZ zugunsten des Erblassers ist nicht zulässig; dabei handelt es sich nämlich um keinen der typischen Verkaufsvorbereitungsfälle, in denen die Rechtsprechung dem Erben ausnahmsweise eine Antragslegitimation zubilligt.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 29.09.2016 5 Ob 83/16s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131043

Im RIS seit

07.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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