Norm
ZPO §106 Abs2Rechtssatz
Für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen wirksam an einem anderen Ort als der im Zustellersuchen angeführten Adresse des Empfängers zugestellt werden kann, ist das Recht des Zustellstaates maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130976Im RIS seit
04.11.2016Zuletzt aktualisiert am
22.08.2018