RS OGH 2016/10/3 17Os21/16s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.2016
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Norm

StGB §288
§tGB §302
  1. StGB § 288 heute
  2. StGB § 288 gültig ab 29.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2021
  3. StGB § 288 gültig von 30.12.2014 bis 28.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014
  4. StGB § 288 gültig von 01.01.2008 bis 29.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007
  5. StGB § 288 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2007

Rechtssatz

Begeht ein Beamter Missbrauch der Amtsgewalt durch die (wissentliche) Aufnahme und Protokollierung einer falschen Beweisaussage, erfüllt er regelmäßig auch den Tatbestand des § 288 Abs 1 und 4 StGB (als Beitragstäter), der keinen zusätzlichen Unwertgehalt aufweist. Ist der von diesem verfolgte Schutzzweck, die Wahrheitsfindung durch das Gericht (oder – nach Abs 4 – die Strafverfolgungsbehörden) strafrechtlich abzusichern, (zumindest implizit) vom Schädigungsvorsatz des Beamten erfasst, ist Konsumtion des Vergehens falscher Beweisaussage anzunehmen.Begeht ein Beamter Missbrauch der Amtsgewalt durch die (wissentliche) Aufnahme und Protokollierung einer falschen Beweisaussage, erfüllt er regelmäßig auch den Tatbestand des Paragraph 288, Absatz eins und 4 StGB (als Beitragstäter), der keinen zusätzlichen Unwertgehalt aufweist. Ist der von diesem verfolgte Schutzzweck, die Wahrheitsfindung durch das Gericht (oder – nach Absatz 4, – die Strafverfolgungsbehörden) strafrechtlich abzusichern, (zumindest implizit) vom Schädigungsvorsatz des Beamten erfasst, ist Konsumtion des Vergehens falscher Beweisaussage anzunehmen.

Entscheidungstexte

  • RS0130984">17 Os 21/16s
    Entscheidungstext OGH 03.10.2016 17 Os 21/16s
    Beisatz: Gleiches gilt für denjenigen, der durch seine falsche Beweisaussage (wissentlich) einen Beitrag zu einem solcherart begangenen Missbrauch der Amtsgewalt des vernehmenden Beamten leistet. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130984

Im RIS seit

08.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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