Norm
MRK Art8 II1Rechtssatz
Im Kontext der fotografischen Überwachung von Personen kann das Aufzeichnen von Daten und ihre systematische bzw. dauerhafte Verwendung das Privatleben berühren. In einem solchen Fall wird darauf abgestellt, ob die fragliche Überwachungsmaßnahme auf eine bestimmte Person gerichtet war oder nicht und ob persönliche Daten verarbeitet bzw. in einer Art und Weise verwendet wurden, dass sie einen Eingriff in das Privatleben darstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2010:RS0128094Im RIS seit
18.09.2012Zuletzt aktualisiert am
15.07.2020