Norm
ABGB §936Rechtssatz
Auch bei Abschluss eines Vorvertrags (§ 936 ABGB) beginnt die Präklusionsfrist des § 16 Abs 8 2. Satz MRG nicht vor Abschluss der endgültigen Mietzinsvereinbarung zu laufen.Auch bei Abschluss eines Vorvertrags (Paragraph 936, ABGB) beginnt die Präklusionsfrist des Paragraph 16, Absatz 8, 2. Satz MRG nicht vor Abschluss der endgültigen Mietzinsvereinbarung zu laufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131112Im RIS seit
13.01.2017Zuletzt aktualisiert am
16.01.2017