RS OGH 2016/11/9 7Ob238/13w, 7Ob189/14s, 7Ob131/16i

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Veröffentlicht am 09.11.2016
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Norm

ABGB §838a
  1. ABGB § 838a heute
  2. ABGB § 838a gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004

Rechtssatz

Vom Miteigentümer zedierte oder eingelöste (§ 1042 ABGB) Ansprüche sind nicht im außerstreitigen Verfahren geltende zu machen.Vom Miteigentümer zedierte oder eingelöste (Paragraph 1042, ABGB) Ansprüche sind nicht im außerstreitigen Verfahren geltende zu machen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zulässigkeit des Rechtswegs.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129372

Im RIS seit

08.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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