Norm
StGB §167 Abs2 Z2Rechtssatz
Keine tätige Reue wenn der Schaden durch die eingegangene Verpflichtung realistischer Weise nicht gut gemacht werden kann. Davon ist bei Vereinbarung eines die durchschnittliche Lebensdauer eines Menschen überschreitenden Rückzahlungszeitraum (in casu von 240 Jahren) auszugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131082Im RIS seit
03.01.2017Zuletzt aktualisiert am
03.01.2017