Norm
IO §58 Z3Rechtssatz
Der auf den Todesfall Beschenkte ist gleich einem Legatar zu behandeln, der seinen Anspruch im Verlassenschaftskonkurs nicht als Konkursforderung geltend machen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131077Im RIS seit
03.01.2017Zuletzt aktualisiert am
03.01.2017