RS OGH 2016/11/23 1Ob180/16a

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Veröffentlicht am 23.11.2016
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Rechtssatz

Durch die Normen der ZPO, die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen einer Partei die Wiedereinsetzung  in den vorigen Stand bewilligt werden kann, wird das Interesse des Prozessgegners am Aufrechtbleiben einer inhaltlich unrichtigen Entscheidung nicht geschützt.

Entscheidungstexte

  • RS0131140">1 Ob 180/16a
    Entscheidungstext OGH 23.11.2016 1 Ob 180/16a
    Veröff: SZ 2016/127

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131140

Im RIS seit

07.02.2017

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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