Norm
ZPO §146Rechtssatz
Durch die Normen der ZPO, die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden kann, wird das Interesse des Prozessgegners am Aufrechtbleiben einer inhaltlich unrichtigen Entscheidung nicht geschützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131140Im RIS seit
07.02.2017Zuletzt aktualisiert am
30.08.2018