Norm
MRK Art6 Abs1 II5cRechtssatz
Die Möglichkeit sich widersprechender gerichtlicher Entscheidungen ist ein Wesenszug jedes Justizsystems, das auf einem Netz von Gerichten beruht, die jeweils für ein bestimmtes Gebiet zuständig sind. Solche Divergenzen können sich auch innerhalb ein und desselben Gerichts ergeben. Dies ist für sich nicht unvereinbar mit der MRK. Zur Beurteilung, ob sich widersprechende Urteile innerstaatlicher Höchstgerichte mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar sind, ist festzustellen, ob tiefgreifende und anhaltende Differenzen in der Rechtsprechung eines Höchstgerichts bestehen, ob das innerstaatliche Recht einen Mechanismus zur Überwindung dieser Inkonsistenzen bereithält, ob der Mechanismus angewendet wurde und gegebenenfalls welche Wirkung dies hatte. Die Staaten sind verantwortlich, ihr Rechtssystem so zu organisieren, dass miteinander unvereinbare Urteile vermieden werden. Das Fortbestehen sich widersprechender Gerichtsurteile kann einen Zustand der rechtlichen Unsicherheit herstellen, der das Vertrauen in das Justizsystem mindert, das eine der wesentlichen Komponenten eines Rechtsstaats darstellt.Die Möglichkeit sich widersprechender gerichtlicher Entscheidungen ist ein Wesenszug jedes Justizsystems, das auf einem Netz von Gerichten beruht, die jeweils für ein bestimmtes Gebiet zuständig sind. Solche Divergenzen können sich auch innerhalb ein und desselben Gerichts ergeben. Dies ist für sich nicht unvereinbar mit der MRK. Zur Beurteilung, ob sich widersprechende Urteile innerstaatlicher Höchstgerichte mit Artikel 6, Absatz eins, MRK unvereinbar sind, ist festzustellen, ob tiefgreifende und anhaltende Differenzen in der Rechtsprechung eines Höchstgerichts bestehen, ob das innerstaatliche Recht einen Mechanismus zur Überwindung dieser Inkonsistenzen bereithält, ob der Mechanismus angewendet wurde und gegebenenfalls welche Wirkung dies hatte. Die Staaten sind verantwortlich, ihr Rechtssystem so zu organisieren, dass miteinander unvereinbare Urteile vermieden werden. Das Fortbestehen sich widersprechender Gerichtsurteile kann einen Zustand der rechtlichen Unsicherheit herstellen, der das Vertrauen in das Justizsystem mindert, das eine der wesentlichen Komponenten eines Rechtsstaats darstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2011:RS0128416Im RIS seit
30.01.2013Zuletzt aktualisiert am
18.08.2020