Norm
StGB §302Rechtssatz
Missbrauch der Amtsgewalt durch Verletzung von Befangenheitsvorschriften (hier: § 7 Abs 1 Z 3 AVG) wird ? soweit nicht bei Tribunalen tätige Organwalter betroffen sind ? bei einem allein darauf bezogenen (Schädigungs?)Vorsatz nicht verwirklicht. Will der Beamte nicht ohnehin ? was primär in Betracht kommt ? einen sonstigen (materiellen) Anspruch des Staates oder ein subjektives (Verfahrens?)Recht des betroffenen Verfahrensbeteiligten beeinträchtigen, muss er die Vereitelung des von den Befangenheitsvorschriften verfolgten (Anmerkung: in der Entscheidung näher dargestellten) Schutzzwecks in seinen Vorsatz aufnehmen.Missbrauch der Amtsgewalt durch Verletzung von Befangenheitsvorschriften (hier: Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 3, AVG) wird ? soweit nicht bei Tribunalen tätige Organwalter betroffen sind ? bei einem allein darauf bezogenen (Schädigungs?)Vorsatz nicht verwirklicht. Will der Beamte nicht ohnehin ? was primär in Betracht kommt ? einen sonstigen (materiellen) Anspruch des Staates oder ein subjektives (Verfahrens?)Recht des betroffenen Verfahrensbeteiligten beeinträchtigen, muss er die Vereitelung des von den Befangenheitsvorschriften verfolgten (Anmerkung: in der Entscheidung näher dargestellten) Schutzzwecks in seinen Vorsatz aufnehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130021Im RIS seit
05.06.2015Zuletzt aktualisiert am
31.01.2017