Norm
MRK Art6 Abs1Rechtssatz
Unter dem Aspekt der Bedeutung der Sache für den Angeklagten ist außer der tatsächlichen Verfahrensdauer im Rahmen der gebotenen Einzelfallbetrachtung auch zu berücksichtigen, ob Haft verhängt wurde oder ob aus anderen Gründen eine besondere Dringlichkeit ersichtlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130963Im RIS seit
25.10.2016Zuletzt aktualisiert am
31.01.2017