RS OGH 2016/12/20 4Ob195/16d

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Veröffentlicht am 20.12.2016
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Norm

MSchG §33
  1. MSchG § 33 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.1995 aufgehoben durch BGBl. Nr. 434/1995

Rechtssatz

Bei einem auf § 33 MSchG gestützten Löschungsantrag kann der Inhaber der angegriffenen Marke nicht einwenden, dass das Eintragungshindernis mittlerweile weggefallen ist.Bei einem auf Paragraph 33, MSchG gestützten Löschungsantrag kann der Inhaber der angegriffenen Marke nicht einwenden, dass das Eintragungshindernis mittlerweile weggefallen ist.

Entscheidungstexte

  • RS0131158">4 Ob 195/16d
    Entscheidungstext OGH 20.12.2016 4 Ob 195/16d
    Veröff: SZ 2016/139

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131158

Im RIS seit

10.02.2017

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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