Rechtssatz
Bei einem auf § 33 MSchG gestützten Löschungsantrag kann der Inhaber der angegriffenen Marke nicht einwenden, dass das Eintragungshindernis mittlerweile weggefallen ist.Bei einem auf Paragraph 33, MSchG gestützten Löschungsantrag kann der Inhaber der angegriffenen Marke nicht einwenden, dass das Eintragungshindernis mittlerweile weggefallen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131158Im RIS seit
10.02.2017Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018