Norm
KSchG §6 Abs3Rechtssatz
Eine Klausel in AGB, wonach im Fall der Unwirksamkeit einer der Bestimmungen der AGB eine wirksame Bestimmung an deren Stelle tritt, die im Falle von Verbrauchern gesetzlich vorgesehen ist, ist nicht intransparent, weil sie lediglich die Rechtslage wiedergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131347Im RIS seit
16.05.2017Zuletzt aktualisiert am
16.05.2017