RS OGH 2017/1/27 8Ob132/15t

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Veröffentlicht am 27.01.2017
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Rechtssatz

Eine Klausel in AGB, die den Kunden abweichend von § 1424 ABGB das Risiko einer schwierigen Zuordnung von Überweisungen, die keine näheren Angaben zum Absender oder Vertragskonto enthalten, einseitig anlastet, ist gröblich benachteiligend.cEine Klausel in AGB, die den Kunden abweichend von Paragraph 1424, ABGB das Risiko einer schwierigen Zuordnung von Überweisungen, die keine näheren Angaben zum Absender oder Vertragskonto enthalten, einseitig anlastet, ist gröblich benachteiligend.c

Entscheidungstexte

  • RS0131344">8 Ob 132/15t
    Entscheidungstext OGH 27.01.2017 8 Ob 132/15t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131344

Im RIS seit

16.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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