RS OGH 2017/2/8 12Ns2/17s

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Veröffentlicht am 08.02.2017
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Rechtssatz

Abfällige oder abwertende Äußerungen einer Prozesspartei oder eines Vertreters gegenüber einem Richter begründen noch nicht den Anschein einer Befangenheit des betroffenen Richters, weil es andernfalls der Parteienwillkür unterläge, einen Ausschließungsgrund zu schaffen.

Entscheidungstexte

  • RS0131220">12 Ns 2/17s
    Entscheidungstext OGH 08.02.2017 12 Ns 2/17s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131220

Im RIS seit

03.03.2017

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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