Norm
IO §70Rechtssatz
In einem Insolvenzverfahren kann es nur einen Schuldner geben. Für einen Konzernverbund gilt auch im Insolvenzrecht das Trennungsgebot, sodass die Abwicklung des Insolvenzverfahrens isoliert für die einzelne Konzerngesellschaft als Subjekt des Insolvenzverfahrens zu erfolgen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127329Im RIS seit
17.01.2012Zuletzt aktualisiert am
01.03.2019