Norm
Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung - EuGVVO Art5 Nr3Rechtssatz
Bei behaupteten Markenrechtseingriffen im Internet hängt die Zuständigkeit des Registerstaats nicht davon ab, ob die Eingriffshandlung oder die sonstige Geschäftstätigkeit des belangten Unternehmens einen besonderen (ausreichenden) Bezug zu diesem Staat aufweist, vielmehr genügt die ? regelmäßig gegebene ? Abrufbarkeit der Website und die Behauptung des Klägers, dass dadurch Markenrechte verletzt worden seien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127998Im RIS seit
03.09.2012Zuletzt aktualisiert am
04.04.2017