RS OGH 2017/2/21 4Ob141/16p

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Veröffentlicht am 21.02.2017
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Norm

PatG §151b

Rechtssatz

Im Sicherungsverfahren kommt ein Rückruf von Eingriffsgegenständen nicht in Betracht, weil ein abgewickelter Rückruf einen nicht rückführbaren Zustand schafft.

Entscheidungstexte

  • RS0131319">4 Ob 141/16p
    Entscheidungstext OGH 21.02.2017 4 Ob 141/16p

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131319

Im RIS seit

05.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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