Norm
AktG §232 Abs1Rechtssatz
Die Bestimmung des § 232 Abs 1a AktG kommt nur zur Anwendung, wenn die Tochter up stream mit ihrer Mutter verschmolzen wird. Auf Side-Stream-Merger kann dies nicht übertragen werden.Die Bestimmung des Paragraph 232, Absatz eins a, AktG kommt nur zur Anwendung, wenn die Tochter up stream mit ihrer Mutter verschmolzen wird. Auf Side-Stream-Merger kann dies nicht übertragen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131266Im RIS seit
04.04.2017Zuletzt aktualisiert am
04.04.2017