RS OGH 2017/2/28 9Ob46/16d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2017
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Rechtssatz

Durch die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens „Mit Bekanntgabe der Kartendaten und des Passwortes bestätigt der KI die Rechtmäßigkeit der Zahlung sowie die Richtigkeit der persönlichen Sicherheitsnachricht.“ würde die sich aus § 34 Abs 3 ZaDiG ergebende Beweislastverteilung auf den Karteninhaber überwälzt, weswegen sie unzulässig ist.Durch die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens „Mit Bekanntgabe der Kartendaten und des Passwortes bestätigt der KI die Rechtmäßigkeit der Zahlung sowie die Richtigkeit der persönlichen Sicherheitsnachricht.“ würde die sich aus Paragraph 34, Absatz 3, ZaDiG ergebende Beweislastverteilung auf den Karteninhaber überwälzt, weswegen sie unzulässig ist.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 28.02.2017 9 Ob 46/16d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131359

Im RIS seit

16.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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