Norm
ZaDiG §34 Abs3Rechtssatz
Durch die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens „Mit Bekanntgabe der Kartendaten und des Passwortes bestätigt der KI die Rechtmäßigkeit der Zahlung sowie die Richtigkeit der persönlichen Sicherheitsnachricht.“ würde die sich aus § 34 Abs 3 ZaDiG ergebende Beweislastverteilung auf den Karteninhaber überwälzt, weswegen sie unzulässig ist.Durch die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens „Mit Bekanntgabe der Kartendaten und des Passwortes bestätigt der KI die Rechtmäßigkeit der Zahlung sowie die Richtigkeit der persönlichen Sicherheitsnachricht.“ würde die sich aus Paragraph 34, Absatz 3, ZaDiG ergebende Beweislastverteilung auf den Karteninhaber überwälzt, weswegen sie unzulässig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131359Im RIS seit
16.05.2017Zuletzt aktualisiert am
16.05.2017