Norm
BWG idF vor dem FM-GwG §40 Abs2Rechtssatz
Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens „Der Hauptkarteninhaber und der Zusatzkarteninhaber erklären ausdrücklich, dass sie im Sinne des § 40 (2) BWG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln und verpflichten sich diesbezügliche Änderungen während aufrechter Geschäftsbeziehung von sich aus unverzüglich bekannt zu geben.“ ist intransparent, weil dem Karteninhaber suggeriert wird, dass § 40 Abs 2 BWG die Abgabe einer Erklärung des Inhalts erfordere, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu handeln.Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens „Der Hauptkarteninhaber und der Zusatzkarteninhaber erklären ausdrücklich, dass sie im Sinne des Paragraph 40, (2) BWG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln und verpflichten sich diesbezügliche Änderungen während aufrechter Geschäftsbeziehung von sich aus unverzüglich bekannt zu geben.“ ist intransparent, weil dem Karteninhaber suggeriert wird, dass Paragraph 40, Absatz 2, BWG die Abgabe einer Erklärung des Inhalts erfordere, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu handeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131355Im RIS seit
16.05.2017Zuletzt aktualisiert am
16.05.2017