RS OGH 2017/2/28 9Ob4/17d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2017
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Norm

ZPO §86
  1. ZPO § 86 heute
  2. ZPO § 86 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Der Vorwurf der Prozess- oder Geschäftsunfähigkeit in einem Verfahren oder wie der Rekurs ausführt, die Behauptung einer psychischen Erkrankung, kann in den Fällen als Beleidigung anzusehen sein, in denen sie ohne Anhaltspunkte und ohne sachlichem Zusammenhang zum Verfahren erhoben werden.

Entscheidungstexte

  • RS0131288">9 Ob 4/17d
    Entscheidungstext OGH 28.02.2017 9 Ob 4/17d
    Beisatz: Hier hat die Klägerin ihre Behauptung allerdings auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens aufgestellt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131288

Im RIS seit

21.04.2017

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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