Rechtssatz
Der Vorwurf der Prozess- oder Geschäftsunfähigkeit in einem Verfahren oder wie der Rekurs ausführt, die Behauptung einer psychischen Erkrankung, kann in den Fällen als Beleidigung anzusehen sein, in denen sie ohne Anhaltspunkte und ohne sachlichem Zusammenhang zum Verfahren erhoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131288Im RIS seit
21.04.2017Zuletzt aktualisiert am
21.04.2017