Norm
MRK Art6Rechtssatz
Das in § 126 Abs 5 erster Satz StPO enthaltene Vorschlagsrecht gewährt dem Beschuldigten kein subjektives Recht auf Bestellung der als besser qualifiziert genannten Person zum Sachverständigen.Das in Paragraph 126, Absatz 5, erster Satz StPO enthaltene Vorschlagsrecht gewährt dem Beschuldigten kein subjektives Recht auf Bestellung der als besser qualifiziert genannten Person zum Sachverständigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131300Im RIS seit
25.04.2017Zuletzt aktualisiert am
06.07.2017