RS OGH 2017/3/22 Ds1/16, 24Os6/16m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2017
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Norm

MRK Art6

Rechtssatz

Infolge Verneinung sämtlicher (sogenannter Engel-)Kriterien für deren Einordnung als Entscheidung über eine strafrechtliche Anklage für Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte findet auch im Disziplinarverfahren gegen Richter (trotz der an Verurteilung durch ein Strafgericht geknüpften Rechtsfolge des Amtsverlusts nach § 27 StGB) Art 6 Abs 3 EMRK keine Anwendung.Infolge Verneinung sämtlicher (sogenannter Engel-)Kriterien für deren Einordnung als Entscheidung über eine strafrechtliche Anklage für Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte findet auch im Disziplinarverfahren gegen Richter (trotz der an Verurteilung durch ein Strafgericht geknüpften Rechtsfolge des Amtsverlusts nach Paragraph 27, StGB) Artikel 6, Absatz 3, EMRK keine Anwendung.

Entscheidungstexte

  • RS0130576">Ds 1/16
    Entscheidungstext OGH 23.02.2016 Ds 1/16
  • RS0130576">24 Os 6/16m
    Entscheidungstext OGH 22.03.2017 24 Os 6/16m
    Vgl auch; Beisatz: Disziplinarverfahren der österreichischen Rechtsanwälte sind keine Strafverfahren im Sinn des Art 4 7.ZPMRK. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130576

Im RIS seit

29.02.2016

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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