Rechtssatz
Personen, die versuchen ihre Abstammung festzustellen, haben ein durch die Konvention geschütztes Interesse, jene Informationen zu erhalten, die unverzichtbar sind, um die Wahrheit bezüglich eines wichtigen Teils ihrer persönlichen Identität aufzudecken. Andererseits kann die Notwendigkeit die Rechte Dritter zu schützen, die Möglichkeit jemanden zu einer medizinischen Analyse wie einem DNA-Test zu zwingen, ausschließen. Jäggi gegen die Schweiz
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126000Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
27.06.2017