RS OGH 2017/3/28 4Ob43/17b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2017
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Norm

UrhG §74 Abs3

Rechtssatz

Auch die Anführung des Herstellervermerks in den Metadaten einer elektronischen Bilddatei wahren das Namensnennungsrecht des Herstellers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131407

Im RIS seit

07.06.2017

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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